Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „janzweitnah“
Vermieter/Anbieter: Thorsten und Daniela Mayer GbR, Im Schleifmühlchen 3, 54568 Gerolstein
§ 1 – Allgemeines
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung
„janzweitnah“, Im Schleifmühlchen 3, 54568 Gerolstein, bestehend aus ca. 90 m² Wohnfläche (ein Schlafzimmer, ein Bad, ein Gäste-WC, eine Küche, ein Wohn-/ Esszimmer, ein Hauswirtschaftsraum, ein Flur, ein Balkon, eine Terrasse, eine Liegewiese und eine Außensauna)
zur Beherbergung sowie alleine für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferung des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 2 – Beherbergungsvertrag
- Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
- Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungs-bestätigung als vertraglich vereinbart und kann nicht widerrufen und aufgehoben werden.
§ 3 – Leistungen, Preise, Zahlung, Kaution und Aufrechnung
- Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer Komfortwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für subjektive Qualität der Ausstattung.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
- Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Zusätzliche Nebenkosten für Wasser, Strom (Ausnahme: Ladesäule für Elektro-Kraftfahrzeuge), WLAN, Abfall, etc. werden nicht erhoben.
- Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich gegebenenfalls.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
- Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe des Schlüssels fällig. Mit Buchung der Ferienwohnung fällt eine Anzahlung von 25 % des vereinbarten Mietpreises an. Diese ist per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zeitnah (siehe Punkt 8) zu leisten. Je nach Buchungsportal können davon abweichende Zahlungsmodalitäten (Anzahlung, etc.) bestehen. In diesem Fall beachten Sie die AGB des jeweiligen Portalbetreibers.
EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden. - Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Nur in Ausnahmefällen kann davon nach vorheriger Absprache abgewichen werden. Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
- Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung (Stornierungskosten werden entsprechend fällig, siehe § 5, Punkt 3).
- Der Anbieter kann vor Anreise vom Gast die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 300,00 € verlangen. In diesem Fall sendet der Anbieter dem Gast eine entsprechende Zahlungsaufforderung, welche innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist auf das Anbieter-Konto zu überweisen ist.
- Der Gast kann nur mit einer unstreitig und rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer anderen Forderung des Anbieters aufrechnen.
§ 4 – Allgemeine Rechte und Pflichten / Hausordnung
- Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
- In dem Mietobjekt befindet sich ein Ordner, der die Hausordnung enthält, der vollumfänglich Folge zu leisten ist und Gegenstand der hier allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Vertrages über Anmietung der Ferienwohnung ist.
- Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, diese sind nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 5 – WLAN- und Internet-Nutzung
- Internet/WLAN stellt der Vermieter dem Gast freiwillig und kostenlos zur Verfügung. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internetzugangs zu gestatten. Ein Rechtsanspruch auf die tatsächliche jederzeitige Nutzbarkeit des Internet-Zugangs besteht nicht.
- Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internetzugangs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- den Internetzugang weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechts-widrigen Inhalten nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- den Internetzugang nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen;
- den Internetzugang und das Netzwerk sowie den Datenbestand des Gästehauses nicht manipulieren, stören sowie von jeglichen Schadprogrammen (Viren, Trojaner etc.) sowie Versuchen des sogenannten Hacking (illegales Eindringen) schützen.
- Der Gast stellt den Gastgeber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Gastgeber auf diesen Umstand hin.
Die Vermieter weisen den Gast ausdrücklich darauf hin, dass die Leistungsbandbreite des WLANs aus technischen Gründen Schwankungen unterliegt. Der Vermieter übernimmt deshalb keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.
§ 5 – Rücktritt vom Vertrag (Stornierung / Auflösung)
- Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
- Der Gast kann ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
- Der Gast ist bei einer Stornierung/Auflösung des Vertrages für den Zeitraum:
- vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 31. Tag vor Beginn des Aufenthaltes ist keine Stornierungsgebühr. Es fallen 25 € Bearbeitungsgebühr an.
- vom 30. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn des Aufenthaltes verpflichtet, 50 % des vereinbarten Gesamtpreises für die Anmietung der Ferienwohnung als Stornierungsgebühr zu zahlen, zzgl. 25 € Bearbeitungsgebühr.
- vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn des Aufenthaltes verpflichtet, 75 % des vereinbarten Gesamtpreises für die Anmietung der Ferienwohnung als Stornierungsgebühr zu zahlen, zzgl. 25 € Bearbeitungsgebühr.
- vom 7. Tag bis zum Beginn des Aufenthaltes verpflichtet, 100 % des vereinbarten Gesamtpreises für die Anmietung der Ferienwohnung als Stornierungsgebühr zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum der schriftlichen Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in den vom Gast abgeschlossenen Vertrag eintritt, kann vom Gast gestellt werden. Diese Person muss eine schriftliche Erklärung (Formular wird durch Anbieter gestellt) zur Übernahme Ihres Mietvertrages und der damit einhergehenden AGB´s unterzeichnen und beim Anbieter einreichen.
- Der Anbieter empfiehlt dem Gast den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei einem externen Anbieter seiner Wahl.
- Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung (durch Stornierung oder Nichtanreise) hat der Anbieter, die Einnahmen aus einer möglicherweise anderweitigen Vermietung, sowie ersparte Aufwendungen gegenzurechnen. Dieser Betrag wird von den entstandenen Stornierungsgebühren (Stornierung) oder dem fälligen Gesamtpreis (Nichtanreise) abgezogen oder wieder zurücküberwiesen.
- Erscheint der Gast zum Anreisetag nicht bis spätestens 22:00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem schriftlich mit dem Anbieter vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. § 5 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß § 5 Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen und/oder die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bezüglich des Zwecks oder bezüglich der Belegung (Personenanzahl) oder bezüglich der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, und/oder das Ferienhaus/die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, und/oder der Anbieter begründeten Anlass zu der Inanspruchnahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
- Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des § 5 Abs. 7 hat der Anbieter bereits geleistete Mietzahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.
§ 6 – Haftung und Verjährung
- Der Anbieter haftet für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 ff. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Gast haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine Privathaftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Bereiche des Hauses auswirken können, z. B. Wasserschäden oder Feuerschäden.
- Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände, wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Anbieter ist jedoch gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die An- und Abreise des Gastes erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Anbieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
- Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatz. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 7 – An- und Abreise, Schlüsselübergabe, verspätete Räumung
- Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 16:00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich dem Anbieter vereinbart wurde.
- Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter (bei Nachfrage) bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
- Sofern eine Kaution hinterlegt wurde (§ 3 Abs. 10) erstattet der Vermieter diese innerhalb einer Woche nach Abreise des Gastes zurück, sofern die Räumung der Ferienwohnung rechtzeitig erfolgte, die Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag gewährleistet wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenen Schäden aufweist. Für den Fall bereits bekannter, durch den Gast schuldhaft verursachter Schäden, welche die Kautionshöhe von 300 € übersteigen (an Ferienwohnung und/oder dem Inventar), leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar oder überweist diesen per Direktüberweisung (§ 249 Abs. 2 BGB). Eine mögliche spätere Verrechnung oder Zurücküberweisung bereits gezahlter Schadensersatzbeträge oder eingehaltener Kaution kann durch die Inanspruchnahme einer gegebenenfalls vorhandenen Haftpflichtversicherung des Gastes erfolgen.
- Am Abreisetag hat der Gast das Ferienhaus bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Ferienhauses hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Die Zusatzzahlung beträgt 50,00 € netto bei einer Räumung nach 11:00 Uhr, aber vor 12:00 Uhr und 100 % des Übernachtungspreises am jeweiligen Tag bei einer Räumung nach 12:00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller von ihm aufgrund der verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
- Die Räumung gemäß § 7 Abs. 3 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben worden sind. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, diese im vorhandenen Schlüsselsafe hinterlegen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsmäßige Schließung der Haustür zu kontrollieren.
- Bei Verlust eines Schlüssels oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadenersatz für die Neuherstellung oder gegebenenfalls für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
§ 8 – Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert werden. Die vom Gast an den Anbieter übermittelten persönlichen Daten werden vom Anbieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. Näheres ist der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 9 – Sonstiges
- Die Ferienwohnung darf nach vorliegender schriftlicher Genehmigung durch den Anbieter für bestimmte Zwecke (z. B. als Seminarhaus) genutzt werden. Die dazugehörigen Voraussetzungen und Bedingungen sind in einem zusätzlichen Vertrag zwischen Anbieter und Gast schriftlich zu vereinbaren. Darüber hinaus ist die Ferienwohnung ausschließlich zu Wohnzwecken zu nutzen.
- Es ist ausdrücklich untersagt, die angemietete Ferienwohnung und den dazugehörigen Außenbereich (Terrasse, Wiese, Gartenbereich und Sauna) als Partystätte oder anderweitige Begegnungsstätte größerer Gruppierungen (> 5 Personen) zu nutzen.
- Externe Besucher der Gäste (sofern > 4 Personen) müssen dem Anbieter vor einer gemeinsamen Nutzung der Ferienwohnung und den damit zur Verfügung stehenden Ressourcen, Einrichtungen und Anlagen (z.B. Wohnung, Sauna, Garten, Terrasse) angemeldet und von diesem genehmigt werden.
- Übernachtungen von externen Besuchern der Gäste, sind in der Ferienwohnung, im Außenbereich (im Auto, Wohnmobil. Zelt, etc.) oder auf dem naheliegenden Anwesen „Im Schleifmühlchen 3“, nicht erlaubt.
- Junggesellen*innen-Verabschiedungen oder ähnliche Gruppierungen sind nicht erlaubt.
- Haustiere, auch von externen Besuchern, sind in der Ferienwohnung nicht gestattet.
- Neben dem zur Verfügung stehenden Außenkamin mit Feuer- und Grillfunktion, sind keine eigenen Grillgeräte (Gas, Strom, Elektro, Holz oder Kohle) oder andere Feuerstätten erlaubt. Dem Gast wird das notwendige Brennmaterial (Anzünder, Holz und Holzkohle) seitens des Anbieters zur Verfügung gestellt.
Je nach Wettersituation (z.B. bei erhöhter Brandgefahr im Hochsommer) kann der Anbieter oder die örtlichen Behörden ein Grill – und Feuerverbot vor Ort aussprechen.
- In der Ferienwohnung und in der Außensauna (inkl. Vorraum) ist das Rauchen ausnahmslos untersagt. Aschenbecher stehen seitens des Anbieters auf dem Balkon und auf der Terrasse der Ferienwohnung zur Verfügung.
- In der Ferienwohnung und in der Sauna sind neben den von den Anbietern zur Verfügung gestellten elektronischen Leuchtmitteln (z.B. LED-Kerzen) und Dekorationen, keine Kerzen, Fackeln oder andere Leuchtmittel mit offenen Flammen erlaubt. Eine Ausnahme bilden die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Windlichter auf der Terrasse, die mit Echtwachskerzen betrieben werden. Diese dürfen jedoch nicht innerhalb der Wohnung oder der Sauna verwendet werden. Auch Tischfeuerwerke, Wunderkerzen und Pyrotechnik jeglicher Art sind in der Wohnung und auf dem dazugehörigen Grundstück untersagt. (Weitere Hinweise und Ausnahmereglung für den Silvesterabend, siehe Hausordnung).
- Der Anbieter bittet den Gast darum, die auf dem Grundstück lebende Katze, nicht in die Ferienwohnung zu lassen oder diese zu füttern.
§ 10 – Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen und/oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Anbieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel und Dekoration) vor, sofern sie gleichwertig sind.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
- Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
Thorsten und Daniela Mayer GbR Gerolstein, 14.12.2025